Raster

Raster

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Rạs|ter
I 〈m. 3zur Reproduktion von Halbtonbildern verwendetes Gerät aus zwei mit eingeätzten, geschwärzten Linien versehenen gläsernen Platten, die so zusammengekittet sind, dass sich die Linien kreuzen
II 〈n.; -s, -〉
1. genormte (punkt- od. strichförmige) Vorgabe
2. 〈fig.〉 vorgegebenes Schema, System von Merkmalen, Daten o. Ä.
● er passt nicht in dieses \Raster
[lat. „Hacke, Karst“, mlat. auch „Rechen“; verwandt mit radieren, rasieren]

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1Rạs|ter, der; -s, - [mlat. raster = Harke < lat. raster (auch: rastrum) = Hacke, nach dem gitter- od. rechenartigen Linienwerk]:
1. (Druckw.)
a) Glasplatte od. Folie mit einem [eingeätzten] engen Netz aus Linien zur Zerlegung der Fläche eines Bildes in einzelne Punkte;
b) Gesamtheit der Linien eines 1Rasters (1 a);
c) Rasterung (2):
ein feiner, grober R.
2. (Fachspr.) gitterartige Blende vor einer Lichtquelle, durch die das Licht gestreut u. das Blenden dadurch herabgesetzt wird.
3. (Archit.) System aus rechtwinklig sich schneidenden Linien als Grund- od. Aufriss eines ↑ Skelettbaus (2).
2Rạs|ter, das; -s, -:
1. (Fernseht.) Gesamtheit der Punkte, aus denen sich ein Fernsehbild zusammensetzt.
2. (Fernseht.) aus Linien u. Streifen verschiedener Helligkeitsgrade bestehendes Testbild.
3. aus einer begrenzten Anzahl von vorgegebenen [Denk]kategorien bestehendes [Denk]system, in das bestimmte Erscheinungen eingeordnet werden:
aus einem R. herausfallen;
etw. in ein R. einordnen.

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I
Raster
 
[mittellateinisch raster »Rechen«, von lateinisch raster, auch rastrum »Hacke« (nach dem gitter- oder rechenartigen Linienwerk)],
 
 1) der, -s/-, Bauwesen: ein Netz aus sich rechtwinklig kreuzenden Linien, deren Abstände einem Grundmaß der Baumaßordnung entsprechen (z. B. die Knotenpunkte einer Skelettkonstruktion). Der Raster erleichtert elementiertes Bauen. Zum perspektiv. Skizzieren legt man unter das Transparentpapier einen Perspektivraster (vorgezeichnetes Fluchtbild-Liniennetz). Modul.
 
 2) das, -s/-, Datenverarbeitung und Elektronik: ein Punktmuster, das durch sich kreuzende Linienscharen, die in einer Fläche verlaufen, erzeugt wird. Bei praktischen Anwendungen kreuzen sich die Linien (meist Geraden) unter 90º und sind die Flächen (nahezu) eben, wie bei Bildschirmen und bei Matrix- oder Grafikdruckern.
 
Ein Raster dient zur digitalen Zerlegung oder Darstellung eines Bildes im weitesten Sinn. Dabei ist jeder Rasterpunkt ein Pixel. Zwischen der Anzahl möglicher Grauwerte beziehungsweise Farben und der für die Darstellung eines Pixels zur Verfügung stehenden Anzahl an Bits besteht ein direkter Zusammenhang: Bei 8 Bits je Pixel z. B. sind 28 = 256 verschiedene Graustufen beziehungsweise Farben möglich. Für Bilder hoher Qualität werden hochauflösende Raster von 1 024 × 1 024 Punkten verwendet.
 
 3) der -s/-, grafische Technik: in der Reproduktionsfotografie verwendete Glasplatten oder Folien mit regelmäßigen Linien, Punkten oder unregelmäßigem Korn, mit denen sich die Flächen von Halbtonvorlagen in druckfähige Bildelemente zerlegen lassen (Autotypie). Glasgravurraster befinden sich als Distanzraster im Strahlengang der Reproduktionskamera, wenige Millimeter vor dem Filmmaterial. Sie bestehen aus zwei planparallelen Glasplatten, in die parallele Linien graviert oder geätzt sind. Die Linien sind geschwärzt und damit lichtundurchlässig. Die beiden Glasplatten werden so miteinander verbunden, dass sich die Linien im rechten Winkel kreuzen. Die Stege bilden dann die quadratischen lichtdurchlässigen Rasteröffnungen. Die Rasterweite kennzeichnet die Anzahl der Linien pro Zentimeter (zwischen 20 und 120) und ist ein Maß für die Rasterfeinheit. Kontaktraster (Rasterfolie) werden unmittelbar auf die lichtempfindliche Schicht gelegt. Sie weisen Punkte mit vom Zentrum nach außen abnehmender optischer Dichte oder sich kreuzende Linien auf. Um eine störende Musterbildung (Moiré) zu vermeiden, wird im Mehrfarbendruck jeder Farbauszug unter unterschiedliche Winkel gerastert. Die gebräuchlichsten Raster für den Illustrationsdruck sind 48er-, 54er- und 60er-Raster. Im Zeitungsdruck werden gröbere Raster verwendet. Elektronische Reproduktionssysteme zur Druckvorlagenherstellung (Scanner) tasten die Bildinformation von Halbtonvorlagen zeilenweise ab, dabei werden die Rasterpunkte elektronisch aufgebaut und rechnergesteuert mithilfe von Laserstrahlen auf das lichtempfindliche Material übertragen.
 
II
Raster
 der (oft auch das), ein Punktmuster bzw. Liniengitter, das zur digitalen Zerlegung oder Darstellung eines Bilds (im weiteren Sinn eines Musters) verwendet wird.
 
Es muss unterschieden werden zwischen dem Raster, das zur Ausgabe eines Bilds auf einem Drucker verwendet wird - hier als Druckraster bezeichnet - und dem Raster beim Einscannen und Darstellen eines Bilds am Bildschirm - hier Pixelraster genannt.
 
Das Drucken von Farbtönen ist ein binärer Prozess: Entweder wird an einer Stelle Farbe auf das Papier gedruckt oder nicht. Die unzähligen Graustufen und Farbtöne eines Bilds müssen daher irgendwie simuliert werden, und genau dazu dient die Rasterung. Dabei wird das Bild in eine große Anzahl von regelmäßig angeordneten Punkten unterschiedlicher Größe zerlegt, die den Tonwerten des Originalbilds entsprechen. Je feiner das Raster (im Druckgewerbe sagt man auch »der« Raster), desto besser gelingt die optische Illusion einer kontinuierlichen Farbtonskala. Die Rasterweite gibt an, wie fein ein Raster angelegt ist. Sie wird in Linien pro Zoll (engl. lines per inch, lpi) gemessen. Ein üblicher Wert ist 150 lpi. Gedruckte Farbbilder setzen sich aus vier getrennten Rasterbildern zusammen - eines für jede der Druckfarben Cyan (C), Magenta (M), Gelb (engl. yellow, Y) und Schwarz (engl. black, K; Vierfarbseparation). Beim Drucken werden die Farben übereinander gedruckt (Schwarz üblicherweise zum Schluss). Um sicherzustellen, dass so viel Farbe wie möglich direkt auf das Papier gedruckt wird, teilt man jedem Raster (also jeder Farbe) einen anderen Winkel zu (z. B. K 45°, Y 90°, C 105° und M 165°). Es ist wichtig, die richtigen Rasterwinkel-Kombinationen zu wählen, da sonst Moiré entsteht - ein Interferenzmuster, das die Bildqualität beeinträchtigt.
 
Bei der digitalen Bildverarbeitung wird ebenfalls mit Rastern gearbeitet, d. h., jedes Bild wird in Bildpunkte (Pixel) zerlegt. Die Zahl der Pixel hängt von der gewählten Auflösung ab, die in (Bild-)Punkten pro Zoll (engl. dots per inch, dpi) angegeben wird. Für eine Bildschirmausgabe reichen 72 dpi bis 300 dpi aus. Zum Drucken müssen die Pixel in Rasterpunkte (also Druckrasterpunkte) umgesetzt werden. Damit hierbei ein optimales Ergebnis erzielt wird, muss es viermal so viele Pixel wie Rasterpunkte geben, d. h., die Auflösung muss doppelt so hoch wie die Rasterweite sein (bei einer Rasterweite von 150 lpi also 300 dpi betragen). Das gilt für den Fall, dass das Bild 1:1 wiedergegeben wird. Bei einer Verkleinerung oder Vergrößerung muss die Auflösung entsprechend (linear) kleiner bzw. größer werden.
 
Auch die optische Zeichenerkennung arbeitet mit Pixelrastern.
 
Bei Grafik- und Layoutprogrammen wird der Begriff »Raster« noch als Orientierungshilfe verstanden: Regelmäßig im Hintergrund der Grafik bzw. der Layoutseite angeordnete Punkte oder Linien (Grundlinienraster) dienen als Orientierung beim Zeichnen oder Ausrichten von Text- und Bildelementen. Solch ein Raster erscheint nicht auf dem Ausdruck. Die Abstände der Punkte und Linien können individuell eingestellt werden.

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1Rạs|ter, der; -s, - [mlat. raster = Harke < lat. raster (auch: rastrum) = Hacke, nach dem gitter- od. rechenartigen Linienwerk]: 1. (Druckw.) a) Glasplatte od. Folie mit einem [eingeätzten] engen Netz aus Linien zur Zerlegung der Fläche eines Bildes in einzelne Punkte; b) Gesamtheit der Linien eines 1Rasters (1 a); c) Rasterung (2): ein feiner, grober R. 2. (Fachspr.) gitterartige Blende vor einer Lichtquelle, durch die das Licht gestreut u. die Blendwirkung herabgesetzt wird. 3. (Archit.) System aus rechtwinklig sich schneidenden Linien als Grund- od. Aufriss eines Skelettbaus (2).
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2Rạs|ter, das; -s, -: 1. (Fernsehtechnik) Gesamtheit der Punkte, aus denen sich ein Fernsehbild zusammensetzt. 2. (Fernsehtechnik) aus Linien u. Streifen verschiedener Helligkeitsgrade bestehendes Testbild. 3. aus einer begrenzten Anzahl von vorgegebenen [Denk]kategorien bestehendes [Denk]system, in das bestimmte Erscheinungen eingeordnet werden: Schwulenbewegung ... als sensible Bewegung, deren Anspruch es auch ist, alte R. aufzubrechen und neue Lebensformen zu kreieren (Frings, Männer 210); aus einem R. herausfallen; etw. in ein R. einordnen.

Universal-Lexikon. 2012.

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